Patientinnen und Patienten haben ab 2022 einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken. Dabei handelt es sich um Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten noch weiter verbessern. Grundlage hierfür stellt das Ende 2020 verabschiedete Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) dar.
Die genaue Ausgestaltung der pharmazeutischen Dienstleistungen wurde dabei zwischen dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) und dem GKV-Spitzenverband vor der gemeinsamen Schiedsstelle nach § 129 Abs. 5e und 8 Sozialgesetzbuch V (SGB V) verhandelt. Am 19. Mai 2022 ist das Verfahren weitgehend zu einem Ergebnis gekommen. Seit dem 10. Juni 2022 liegt das schriftliche Ergebnis des Schiedsverfahrens zur Einführung vergüteter pharmazeutischer Dienstleistungen vor.
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